Ist Envisat eine Zeitbombe?

Eine Mitarbeiterin des 1960 gegründeten Internationalen Instituts für Weltraumrecht (International Institute of Space Law, IISL) ist davon überzeugt. Während einer Präsentation im italienischen Neapel wies sie auf die ungewöhnlich hohen Gefahren hin, die der Erdbeobachtungssatellit Envisat für andere auf polaren Umlaufbahnen in rund 780 Kilometern über der Erde kreisende Satelliten bedeutet.

Ein Beitrag von Thomas Weyrauch. Quelle: ESA, Raumfahrer.net, Space News.

Envisat über der Erde - Illustration
(Bild: ESA)
Envisat über der Erde – Illustration
(Bild: ESA)

Die für die Nationale Autonome Universität von Mexiko (National Autonomous University of Mexico, UNAM) tätige Martha Mejía-Kaiser sprach anlässlich des 63. Internationalen Astronautischen Kongresses (IAC) in Neapel. Ihrer Einschätzung nach könnte die Europäische Raumfahrtorganisation (ESA) haftbar gemacht werden, wenn Teile von Envisat innerhalb seines vermutlich noch über 100 Jahre andauernden Flugs um die Erde andere Satelliten beschädigen. Weil die ESA sich entschieden habe, Envisat weiter zu betreiben, und nicht mit übrigem an Bord verfügbaren Treibstoff auf eine ausreichend niedrigere Umlaufbahn zu schicken, wie es internationale Richtlinien empfehlen, könnte es auch dazu kommen, dass man ihr grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Mejía-Kaiser berichtete, dass vermutlich nur rund 60 Kilogramm Treibstoff nötig gewesen wären, um die Flugbahn von Envisat um 30 auf rund 750 Kilometer über der Erde abzusenken. Auf einer solchen niedrigeren Bahn würde Envisat nur noch rund 25 Jahre um die Erde ziehen. Natürliche Kräfte sorgten schließlich für einen zerstörerischen Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Envisat war am 8. April 2012 unerwartet ausgefallen, ohne dass Prozesse zur Sicherung von Treibstofftanks und Akkumulatoren ausgelöst werden konnten. Mit seinem ausgeklappten Solarpanel hat der Satellit eine Länge von rund 25 Metern. Seine Masse beim Start betrug 8.111 Kilogramm, darunter befanden sich rund 314 Kilogramm Treibstoff.

Irritiert zeigte sich Mejía-Kaiser, warum die ESA nicht die Priorität auf eine gesicherte Nutzbarkeit des speziellen, so wertvollen Bahnbereichs legte, und statt dessen versuchte, Envisat bis zum letzten Tropfen Treibstoff zu betreiben (im Sommer 2010 waren noch rund 80 Kilogramm Treibstoff an Bord verfügbar). Envisat sei zwar gestartet worden, bevor es Empfehlungen für das Sauberhalten von Erdumlaufbahnen gegeben habe, doch die Entscheidung, Envisat weiter zu betreiben, habe die ESA getroffen, nachdem sie eine Selbstverpflichtung, Richtlinien zur Vermeidung von Weltraumschrott einzuhalten, eingegangen war.

Der ESA verbleibt nach Überzeugung von Mejía-Kaiser nur die Wahl zwischen finanziell aufwändigen Optionen. Entweder lässt die ESA Envisat von einem noch zu entwickelnden Entsorgungssatelliten beseitigen, oder sie zahlt im Fall künftiger Kollisionen mit Teilen von Envisat Kompensationen an betroffene Satelliteneigner.

Wie andere Weltraumorganisationen auch lässt die ESA Studien durchführen, die Technologien zur Entsorgung von Weltraummüll untersuchen. Bislang betrachtet man entsprechende Verfahren als riskant und teuer. Unter den Experten für Weltraumrecht herrscht im Übrigen Uneinigkeit, ob es überhaupt möglich wäre, die ESA wegen fahrlässigen Verhaltens anzuklagen. Für einen solchen Vorgang gibt es bis dato kein Vorbild.

Envisat ist katalogisiert mit der NORAD-Nr. 27.386 bzw. als COSPAR-Objekt 2002-009A.

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