Abbau von Rohstoffen im All, private Raumfahrtfirmen und internationale Abkommen – was ist rechtlich überhaupt möglich? Im Interview erklärt Prof. Dr. Marcus Schladebach, welche Regeln heute gelten und welche Lücken die Zukunft noch bringen könnte.
Beitrag von Anna-Janina Stöhr, 04. März 2026.

Wie lässt sich der Weltraum rechtlich nutzen und welche Regeln gelten für Staaten und private Unternehmen, wenn es um Mondmissionen oder Ressourcennutzung geht? Diese Fragen diskutieren wir in unserem Interview mit Prof. Dr. Marcus Schladebach. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Medienrecht sowie Luft- und Weltraumrecht an der Universität Potsdam und deutscher Delegierter beim UN-Weltraumausschuss in der Expertengruppe zur Mondnutzung. Im Gespräch gibt er Einblicke in internationale Rechtsgrundlagen, aktuelle Entwicklungen wie den Mondbergbau und die Artemis Accords sowie die Chancen und Herausforderungen für private Raumfahrtunternehmen.
Raumfahrer.net: Welche internationalen Rechtsgrundlagen regeln derzeit die Nutzung des Weltraums?
Prof. Dr. Marcus Schladebach: Wir haben hier fünf große Verträge. Erstens der Weltraumvertrag von 1967, der unter UN-Ägide, hauptsächlich von den USA und der Sowjetunion, verhandelt wurde. Der ist bis heute von 116 Staaten ratifiziert, darunter Deutschland, und weitere 23 haben ihn nur unterzeichnet. Das ist sozusagen das Vorstadium.
Dann gibt es noch weitere Verträge, die eigentlich nur Konkretisierungen sind, weil der Weltraumvertrag sehr allgemein formuliert ist. Große Worte, friedliche Nutzung des Weltraums, gemeinsames Erbe der Menschheit, sozusagen Grundsatzdinge. Deshalb kamen dann:

Bild: Raumfahrer.net / Luc Viatour
- 1968 das Rettungsübereinkommen für Raumfahrer,
- 1972 das Haftungsübereinkommen bei Unfällen,
- 1975 das Registrierungsübereinkommen, damit Raumfahrzeuge angemeldet werden, bevor sie ins All geschickt werden,
- 1979 der Mondvertrag, als Reaktion auf Armstrong & Aldrin.
Der Haken beim Mondvertrag: Die großen Raumfahrtnationen haben ihn nicht ratifiziert. Nur 18 Staaten haben ratifiziert, die politisch oder symbolisch dabei sind, aber keine Rolle im Raumfahrtgeschäft spielen. Praktisch bedeutet das, für den Mond ist der Vertrag bedeutungslos.
Interessant ist trotzdem, dass im Mondvertrag das Abbausystem für Bodenschätze steht. Artikel 11 erlaubt es prinzipiell, Bodenschätze auf dem Mond zu nutzen. Aber alles unter dem Gedanken „Gemeinsames Erbe der Menschheit“, der Mond gehört keinem einzelnen Staat, genauso wie die Erde. Das ist der bekannte Gemeinschaftsgedanke, den sowohl der Weltraumvertrag von 1967 als auch der Mondvertrag festschreiben.
Raumfahrer.net: Ist der Abbau von Ressourcen auf dem Mond oder Asteroiden nach geltendem Recht erlaubt?
Prof. Schladebach: Im Mondvertrag steht grundsätzlich: Wenn ich Bodenschätze abbauen will, muss ich allen anderen Staaten, die inaktiv bleiben etwas abgeben. Also ein Verteilungssystem, einer arbeitet, alle anderen profitieren. Ich nenne das in meinen Auftritten gerne „Kommunismus im Weltraum“. Wenn alle Himmelskörper allen gehören, sollen auch alle vom Abbau profitieren.
Jetzt kann man sich vorstellen, wie damals die großen Raumfahrtnationen – USA, Deutschland, Russland – das von der UN-Generalversammlung vorgelegt bekommen haben und dem nicht zustimmen wollten, dass wenn sie die Arbeit leisten, alle anderen davon profitieren. Und deshalb wurde der Mondvertrag von den großen Industriestaaten nicht ratifiziert. Artikel 11 Absatz 7 ist also praktisch bedeutungslos.
Also, zur Frage, ob der Abbau von Ressourcen nach geltendem Recht erlaubt ist: Nein. Man kann sich nicht auf den Mondvertrag berufen, weil man ihn nicht ratifiziert hat. Dann fällt man zurück auf den Weltraumvertrag von 1967, und da steht in Artikel 2: niemand darf sich etwas aneignen. Das unterstützt den Gemeinschaftsgedanken: Allen gehört alles, also darf sich niemand etwas exklusiv sichern – weder Staaten noch Privatpersonen. Lustige Beispiele gibt’s ja, Leute verkaufen „Mondzertifikate“ oder Sternenrechte, aber das geht nicht.
Fazit: Bodenschätze abbauen wäre eine Aneignung im Sinne von Artikel 2, und das ist nach dem Gemeinschaftsgedanken verboten.
Raumfahrer.net: Unter welchen Voraussetzungen dürfen private Unternehmen im All tätig werden, und welche Verantwortung tragen Staaten für deren Aktivitäten?
Prof. Schladebach: Das ist tatsächlich ein echter Wandel in der Raumfahrtgeschichte. Früher gab es im Grunde nur staatliche Akteure, also Raumfahrtagenturen wie die NASA, Roskosmos, die ESA oder die JAXA. Jetzt treten zunehmend private Unternehmen auf den Plan, schlicht weil sie enorme finanzielle Mittel haben.
Grundsätzlich dürfen private Unternehmen im All tätig werden. Das ist im Weltraumvertrag ausdrücklich vorgesehen und zwar schon seit den 1960er-Jahren. In Artikel 6 ist erstaunlich visionär geregelt, dass nicht nur Staaten, sondern auch nichtstaatliche Akteure im Weltraum aktiv sein können.
Aber: Völkerrechtlich verantwortlich bleibt immer der Staat. Artikel 6 stellt klar, dass der Staat für die Aktivitäten „seiner“ privaten Unternehmen nach außen haftet. Wenn also ein Unternehmen im All Schäden verursacht, trifft die Verantwortung zunächst den sogenannten Startstaat – also den Staat, von dessen Territorium aus gestartet wird oder der die Aktivität genehmigt hat. Er hat die Gefahrenquelle geschaffen und zugelassen, dass dieses Unternehmen tätig wird, und muss deshalb auch geradestehen. Genau deshalb hat der Staat ein starkes Interesse daran, private Akteure streng zu beaufsichtigen.
Raumfahrer.net: Welche Rolle spielen nationale Weltraumgesetze für die kommerzielle Nutzung außerirdischer Rohstoffe?
Prof. Schladebach: Wenn ein Staat private Unternehmen ins All lassen will, dann will er natürlich nur solche Akteure zulassen, die zuverlässig sind – technisch, finanziell und organisatorisch solide aufgestellt.
Genau dafür braucht es ein nationales Weltraumgesetz. Darin werden die Genehmigungsvoraussetzungen festgelegt – also unter welchen Bedingungen ein privates Unternehmen überhaupt starten darf. Und es geht nicht nur um die einmalige Erlaubnis, sondern auch um eine ständige Aufsicht, wie sie Artikel 6 des Weltraumvertrags ausdrücklich verlangt.
Das liegt im ureigenen Interesse des Staates. Deshalb richtet er ein Prüfverfahren ein, ähnlich wie bei anderen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten auf der Erde. Man prüft vorab, ob ein Unternehmen seriös agieren wird. Das ist natürlich immer eine Prognoseentscheidung, aber ohne ein solches Verfahren geht es nicht.
Und was ist mit deutschen Unternehmen? Wir haben ja richtig gute Technik, viel Innovationspotenzial, und es ist gut möglich, dass deutsche Firmen auch Interesse an Aktivitäten im All hätten. Das Problem: Es gibt in Deutschland kein nationales Weltraumgesetz, das genau regelt, unter welchen Bedingungen deutsche Unternehmen tätig werden dürfen. Man könnte sagen, die Bundesregierung hat andere Prioritäten, aber das Thema wird schon seit Jahren verschoben. Es gibt nur sogenannte Eckpunkte der alten Bundesregierung vom 5. September 2024. Jetzt hofft man, dass diese Eckpunkte vielleicht umgesetzt werden.
Wichtig wäre, dass Deutschland den privaten Unternehmen rechtssichere, finanz- und investitionssichere Grundlagen bietet, wie es Artikel 6 Satz 2 des Weltraumvertrags vorsieht. Denn private Unternehmen investieren viel Geld, und ohne klare Regeln können sie nicht planvoll agieren.

Bild: Raumfahrer.net / Luc Viatour
Raumfahrer.net: Ist das bestehende Weltraumrecht noch auf die Realität der heutigen Raumfahrt zugeschnitten? Sehen Sie konkrete Regelungslücken?
Prof. Schladebach: Ich bin ein Fan des Weltraumvertrags. In den 60ern, mitten in Kuba-Krise, Berlin-Krise, Atomspannung – trotzdem haben sie sich auf Grundsätze geeinigt, die bis heute noch gelten. Das ist schon beeindruckend.
Aber es gibt konkrete Regelungslücken. Die wichtigste ist der Mondbergbau. Ob der wirklich sinnvoll ist, können eher Geowissenschaftler beurteilen – wie viel Rohstoffe sind da, ist es technisch machbar oder nicht. Mit zunehmender Weltbevölkerung muss man sich fragen, wie die Menschheit ihren Rohstoffhunger stillt.
Zweitens: Weltraummüll. Große Metallobjekte, alte Satelliten, die Starlink-Satelliten – die verglühen nicht so einfach in der Atmosphäre. Bisher gibt es keine internationale Regelung, die Staaten verpflichtet, Weltraummüll zurückzuholen oder die Kosten zu tragen. Ich habe schon vor 15 Jahren vorgeschlagen: Wer etwas hochschickt, muss sich auch um die Entsorgung kümmern, wie auf der Erde. Wenn man die Umlaufbahn nicht sauber hält, wird das Starten immer komplizierter.
Drittens: Geistiges Eigentum. Auf der ISS gibt es zwar eine Art Regelung für die dort durchgeführten Experimente, aber das gilt nicht international für alle Missionen. Wenn einer der Forscher dort oben etwas entdeckt oder eine neue Technologie entwickelt, ist oft unklar, wem die Rechte daran gehören – dem einzelnen Forscher, dem betreibenden Unternehmen oder dem Staat, von dem aus gestartet wurde. Gerade angesichts der zunehmenden Beteiligung privater Akteure wird das schnell relevant, denn geistiges Eigentum kann extrem wertvoll sein.
Zwei weitere heiße Themen: Space Traffic Management, also Verkehrsordnung im Weltraum. Es gibt ein Manual der Uni Köln, gefördert von der ESA, wie man sich verkehrlich im All verhält. Und Planetary Defense, also Verteidigung der Erde gegen Meteoriten oder andere einschlagende Objekte.
Raumfahrer.net: Welche Bedeutung haben Initiativen wie die Artemis Accords für die zukünftige Nutzung des Mondes – entsteht hier ein paralleles Regelwerk zum bestehenden Völkerrecht?
Prof. Schladebach: Die Artemis Accords sind ein Versuch der USA, das rechtliche Hindernis für Mondbergbau zu umgehen. Die Amerikaner haben am 13. Oktober 2020 dieses Vertrags-ähnliche Konzeptpapier entworfen mit 13 Artikeln, als Einladung an Staaten, sich an neuen Mondmissionen zu beteiligen. Juristisch sind die Accords kein völkerrechtlicher Vertrag, sie können nicht ratifiziert werden. Trotzdem haben mittlerweile 59 Staaten, darunter Deutschland, unterschrieben.
Besonders interessant: In Artikel 10 Absatz 2 der Accords steht versteckt, dass der Abbau von Bodenschätzen nicht zwingend als Aneignung nach Artikel 2 des Weltraumvertrags zu sehen ist. Für die USA ist das ein Weg, die wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, ohne direkt gegen bestehendes Völkerrecht zu verstoßen.
Deutschland hat als 29. Staat unterzeichnet, aber gleichzeitig eine Zusatzerklärung nachgeschoben, dass man am Aneignungsverbot festhält – das ist widersprüchlich, weil die Accords selbst eben versuchen, dieses Hindernis aufzuweichen.
Kurz gesagt: Wer Mondbergbau machen will, muss die Hürde des Gemeinschaftsgedankens überwinden. Die Artemis Accords versuchen das „durch die Hintertür“, und die Diskussion dazu läuft in den entsprechenden UN-Gremien. Aber konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht, weil die Interessen der verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich sind.
Raumfahrer.net: Was würde passieren, wenn ein Staat entgegen internationaler Regeln Rohstoffe abbaut? Und ist das bestehende Weltraumrecht stark genug, um solche Konflikte zu verhindern?
Prof. Schladebach: Rechtlich passiert erstmal gar nichts. Im Völkerrecht gibt es leider kaum Durchsetzungsbefugnis. Man könnte vielleicht den UN-Weltraumausschuss anrufen, aber der hat keine Sanktionsbefugnis. Eher theoretisch könnte ein Konkurrenzstaat den Internationalen Gerichtshof in Den Haag einschalten. Der würde dann prüfen, ob durch den Abbau das Aneignungsverbot aus dem Weltraumvertrag von 1967 verletzt wurde. Praktisch wird das aber kaum passieren, weil man sich diplomatisch nicht gleich verknoten will.
Wahrscheinlich werden neue Regelungen kommen müssen, vielleicht ein „Mondvertrag 2.0“. Aber momentan gibt es keine Institution mit echter Durchsetzungskraft, außer dem Internationalen Gerichtshof oder dem Permanent Court of Arbitration (PCA) in Den Haag. Der PCA kann Schiedsverfahren zwischen Staaten machen, so eine Art Ausgleich. Theoretisch könnte man also einen Staat da hinziehen, aber das ist eher unwahrscheinlich.
Raumfahrer.net: Denken Sie, dass der Abbau von Rohstoffen im Weltall in den nächsten 20 Jahren Realität wird?
Prof. Schladebach: Ja, das wird passieren. Alles, was technisch möglich ist, macht die Menschheit, ob es klug ist oder nicht. In fünf, sechs, sieben Jahren wird die Technik wahrscheinlich soweit sein. Dann wird gesagt: „Es gibt ja keine Regeln, also ist es erlaubt.“ Eigentlich gilt aber noch der Weltraumvertrag, also offiziell ist es nicht erlaubt.
Aber die großen Staaten werden es machen: USA, China, Russland, vielleicht Indien, und auch Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate, die viel Geld haben. Es geht oft darum, der Erste zu sein – egal ob Staat oder privates Unternehmen – immer mit einem verantwortlichen Staat im Hintergrund.
Bisher denkt niemand wirklich über die Konsequenzen nach. Ich habe letztes Jahr im UN-Weltraumausschuss in Wien vorgeschlagen, dass ein Eingriff in die Mondoberfläche auch als Eingriff in eine Art Umwelt gesehen werden sollte, auch wenn es kein Ökosystem wie auf der Erde gibt. Auf der Erde gibt es Umweltverträglichkeitsprüfungen, bevor man in Flüsse, Meere oder Gebiete eingreift, die auch international anerkannt sind. Und genau so sollte man auch auf den Mond schauen: man sollte prüfen, welche Folgen der Abbau dort hat, bevor man einfach alles verändert.
Raumfahrer.net: Was wäre Ihre persönliche Wunschvorstellung?
Prof. Schladebach: Dass wir die Ressourcen erst einmal auf der Erde vernünftig nutzen. Dass wir uns um die wiederanbaubaren Rohstoffe kümmern und die Himmelskörper wie den Mond in Ruhe lassen. Denn wenn man den Mond jetzt bewirtschaftet oder, sagen wir mal ein bisschen Science-Fiction-mäßig, sogar besiedelt – da gibt’s ja alle möglichen Vorstellungen, von Stationen bis zu Mondhotels oder Infrastruktur, um irgendwann vielleicht zum Mars weiterzufliegen – dann ist das für den Mond nicht unbedingt günstig.
Es geht nicht nur um Nutzung, sondern irgendwann auch um Übernutzung, und ob das für das Verhältnis Mond–Erde gut wäre, ist fraglich.
Damit sage ich nicht, dass man den Mond nicht besuchen sollte, wissenschaftliche Forschung ist total wichtig. Schon die zwölf Apollo-Astronauten Anfang der 70er haben gezeigt, dass man durch den Mond viel über sich selbst und die Erde lernen kann. Aber richtigen Bergbau wie in Brandenburg, Krater und Kohlegruben auf dem Mond, das fände ich zu viel. Ob man das auf Dauer überhaupt stoppen kann, weiß ich nicht – die Menschheit strebt ja immer nach „mehr“ und macht alles, was technisch möglich ist.
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